| Herman
Melville: Bartleby, the Scrivener: Praxisfälle Verweigerer in der Praxis |
| Sicher, Herman Melville wollte mit der begründungslosen Verweigerung durch Bartleby kein Beispiel zur Nachahmung für die Praxis geben. Das ist auch nicht Aufgabe von Literatur. Aber er zeigte einen gerade in seiner Überzeichnung und Radikalisierung bedenkenswerten paradigmatischen Fall einer persönlichen Grenze, die keiner Begründung bedarf. |
| Es gibt viele Wege
zur Erleuchtung, auch solche, die Europäer nie verstehen werden. Jede
Begründung wäre daher zwecklos. In der Nähe einer Säule hat Kadeshwari Baba Rajandra Puri seine Schaukel aufgehängt, auf die er sich stützt. Sie ist sein Bett, Tisch und Audienzzimmer; Tag und Nacht steht er an ihr. Er hat es vor fast sechs Jahren so beschlossen. Gegen den Willen seines Gurus, der sagte: Setz dich. Diese Prüfung muss nicht sein. Kadeshwari gehorchte seinem Meister nicht. Warum, kann er nicht sagen. Jeder muss tun, was er tun muss. Unzählig sind die Götter: Shiva, Vishnu, Brahma, Lakshmi, Kali, Rama, Parvati, ... die alle auf dem indischen Subkontinent verehrt werden. Karin Steinberger, SZ 22.8.2003, S.3 |
| Hier ein Fall aus
der Praxis, August 2003 G. W. hat eine Firma in Schondorf am Ammersee. Mit der Leistung seiner kaufmännischen Angestellten war er stets zufrieden. Das änderte sich, als die Putzfrau kündigte und sich keine neue finden ließ. G. W. verlangte, dass seine Mitarbeiterin die Büros putzen solle, bis eine neue Reinigungskraft gefunden sei. Doch die Angestellte weigerte sich: Ich bin nicht zum Putzen eingestellt ["I would prefer not to"]. Daraufhin schickte er sie heim, damit sie sich anders besinnen könne. Als das auch nichts änderte, entließ er sie fristlos. Das Münchner Arbeitsgericht argumentierte: Diese Arbeiten wenn sie nicht im Arbeitsvertrag stehen gehören nicht zu den Tätigkeiten einer Büro-Kauffrau. Er schlug als Vergleich vor, dass die fristlose in eine ordentliche Kündigung zur Jahresmitte umgewandelt und der ausstehende Lohn nachgezahlt werden solle. G. W. stimmte diesem Kompromiss aber nicht zu. Ekkehard Müller-Jentsch in Süddeutsche Zeitung , 20.8.2003, S.47 |